Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Welche Informationen für wen?

Diese Website richtet sich an Einzelhändler, die innerhalb der Benelux-Länder und des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) grenzüberschreitend Handel treiben oder sich in einem Benelux-Land oder in NRW niederlassen möchten. Es handelt sich um ein Portal, das vorhandene Informationsstellen zusammenführt. Es bietet vor allem Erstinformationen über die einschlägigen belgischen, niederländischen, luxemburgischen und nordrhein-westfälischen Rechtsvorschriften für den Einzelhandel und die Gründung eines (Einzelhandels-)Unternehmens. Auch wenn eine große Bandbreite Themen behandelt werden, kann so ein Portal nicht alle denkbaren Aspekte aufnehmen.

Der Info Point verlinkt vor allem auf offizielle Seiten der Benelux-Staaten, der belgischen Regionen, von NRW und namhaften Einzelhandels- oder Wirtschaftsorganisationen. Die Informationen werden in der/den Sprache(n) des jeweiligen Landes, der Region (Belgien) oder des Bundeslandes NRW bereitgestellt. Wenn es eine englischsprachige Version einer Website gibt, wird diese in der Regel ebenfalls aufgenommen.

Die Benelux-Union ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen auf den verschiedenen Websites. Die Verantwortung dafür liegt bei den Betreibern der Websites selbst.

Wie nutze ich diese Website

Wenn Sie an einem Online-Handel in einem (anderen) Benelux-Land oder in NRW interessiert sind, klicken Sie bitte hier. Sie werden zum Abschnitt "E-Commerce" weitergeleitet, in dem spezielle Themen des elektronischen Handels behandelt werden. Aber auch andere Themen der Website, wie z. B. "Produktanforderungen" und "Verbraucherschutz", können für Sie von Interesse sein.

Wenn Sie sich für die Gründung einer physischen Niederlassung in einem (anderen) Benelux-Land oder in NRW interessieren, dann blättern Sie direkt zur nachstehenden thematischen Übersicht. Dort finden Sie Informationen zu den für Sie relevanten Themen.

Sie wollen sich in einem Benelux-Land oder in Nordrhein-Westfalen (NRW) niederlassen? Lesen Sie hier mehr über das Niederlassungsrecht und die Genehmigungen in den verschiedenen Ländern, den belgischen Regionen und NRW.
Steuern, Abgaben und damit zusammenhängende Verfahren sind in den einzelnen Benelux-Ländern und in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich geregelt. Lesen Sie hier mehr über Mehrwertsteuer, Steuern und Verbrauchsteuern.
Werden Sie grenzüberschreitend tätig sein? Was müssen Sie als Arbeitgeber bei Verträgen, Vergütung, Arbeitszeiten usw. beachten? Hier finden Sie Informationen zu diesen Themen.
Die Gesetzgebung zum Verbraucherschutz ist häufig (teilweise) europäisch. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Benelux-Ländern selbst und mit Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie Informationen über allgemeine Geschäftsbedingungen, Sprachanforderungen, Datenschutz und Garantiebestimmungen.
Für bestimmte Produkte und Produktgruppen, z. B. Lebensmittel, Alkohol und Feuerwerkskörper, können die Rechtsvorschriften in den Benelux-Ländern und in Nordrhein-Westfalen voneinander abweichen.
Suchen Sie Informationen über Anforderungen an Industrieabfälle, Abfallentsorgung und Recycling? Hier finden Sie Informationen in den Benelux-Ländern, den belgischen Regionen und für Nordrhein-Westfalen.
Die Verkaufsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen unterscheiden sich zwischen den Benelux-Ländern und Nordrhein-Westfalen, z. B. in Bezug auf Preisnachlassfristen und Werbung. Lesen Sie hier mehr über solche Bedingungen.
Wollen Sie mit Ihrem Webshop in den Benelux-Markt oder in den nordrhein-westfälischen Markt einsteigen? Für den elektronischen Handel gelten oft spezifische und unterschiedliche Vorschriften. Hier finden Sie Informationen zu wichtigen Themen wie Websites, Mehrwertsteuer, Lieferung und Gütezeichen.
Sie gründen ein Unternehmen in einem der Benelux-Länder oder in Nordrhein-Westfalen? Es gibt verschiedene Programme und Subventionen, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier sind einige Websites.
Nützliche Adressen und Anlaufstellen für weitere Informationen finden Sie hier. Dazu gehören Regierungsstellen und Agenturen sowie Branchen- und Arbeitgeberorganisationen.

Unnötige oder unerklärliche widersprüchliche Vorschriften zwischen den Benelux-Ländern - melden Sie dies.

Die Benelux-Union will die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Benelux-Staaten fördern und Hindernisse auf dem Benelux-Markt beseitigen. Dies geschieht durch die Förderung der Zusammenarbeit, aber auch durch die Harmonisierung bestehender und künftiger Vorschriften in den Benelux-Ländern. Damit will Benelux eine führende Rolle in der EU übernehmen.

Wenn Sie als Einzelhändler mit unnötigen, unlogischen oder unerklärlich widersprüchlichen Vorschriften und Verfahren zwischen den Benelux-Ländern konfrontiert waren, die ein echtes Hindernis bei der Internationalisierung Ihrer Aktivitäten in den Benelux-Ländern darstellen, können Sie dies hier melden.

Dazu gehören z. B. (geringfügige) Unterschiede in Verfahren, Vorschriften usw., die nicht logisch erscheinen oder keinen zusätzlichen Nutzen bringen und übermäßige (Verwaltungs-)Kosten verursachen. Wir bitten Sie, den Fall detailliert zu beschreiben und so konkret wie möglich zu sein. Ihr Bericht kann dazu führen, dass die Benelux-Länder sich des Problems annehmen.

Hintergrund der Informationsstelle

Der Einzelhandel ist für die Benelux-Länder von großer Bedeutung. Im Jahr 2019 zählte der Sektor allein in Belgien und den Niederlanden über 180.000 Unternehmen mit einem Umsatz von über 211 Milliarden Euro. In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg entspricht dies 286.000 (2019), 800.000 (2019) bzw. 23.000 Arbeitsplätzen (2016). NRW verfügt über mehr als 100.000 Geschäfte mit einem Umsatz von rund 98 Milliarden Euro und mehr als 750.000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Ein vollständig integrierter Benelux-Einzelhandelsmarkt wird weitere Vorteile mit sich bringen: schätzungsweise 95.000 zusätzliche Arbeitsplätze, 36.000 zusätzliche Unternehmen und eine stärkere internationale Position der Benelux-Einzelhandelsunternehmen ("Benelux Retail 2025") (2017). Mangelndes Wissen ist ein großes Hindernis für die Internationalisierung des Einzelhandels in den Benelux-Ländern, und die oben genannte Studie empfiehlt die Einrichtung eines "spezialisierten virtuellen grenzüberschreitenden Wissensnetzwerks" für den Einzelhandel in den Benelux-Ländern. Diese Website soll dazu beitragen, dies umzusetzen. Um die Internationalisierung gegenüber NRW zu fördern, enthält die Website auch Links zu relevanten Gesetzen in NRW (und/oder Deutschland).

Für weitere Informationen und Fragen

Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zu diesem Infopunkt wenden Sie sich bitte an das Benelux-Generalsekretariat, Wim Martens (w.martens@benelux.int, +32 (0)2 5193850)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen