Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Vorübergehende grenzüberschreitende Entsendung von Personal

Die vorübergehende grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der Benelux-Staaten und Nordrhein-Westfalens (NRW) ist weitgehend durch eine europäische Verordnung geregelt. Die Benelux-Staaten und NRW/Deutschland verfügen über Informationen zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern.

Belgien:
Vorübergehende Entsendung von Personal (staatlich)

Niederlande:
Vorübergehende Entsendung von Personal (staatlich)
Vorübergehende Entsendung von Personal (Englisch, staatlich)

Luxemburg:
Zeitweilige Entsendung von Personal (Englisch, staatlich)

Nordrhein-Westfalen:
Vorübergehende Entsendung von Personal (Bund)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen