Sie wollen sich in einem Benelux-Land oder in Nordrhein-Westfalen (NRW) niederlassen? Lesen Sie hier mehr über das Niederlassungsrecht und die Genehmigungen in den verschiedenen Ländern, den belgischen Regionen und NRW.
Steuern, Abgaben und damit zusammenhängende Verfahren sind in den einzelnen Benelux-Ländern und in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich geregelt. Lesen Sie hier mehr über Mehrwertsteuer, Steuern und Verbrauchsteuern.
Werden Sie grenzüberschreitend tätig sein? Was müssen Sie als Arbeitgeber bei Verträgen, Vergütung, Arbeitszeiten usw. beachten? Hier finden Sie Informationen zu diesen Themen.
Die Gesetzgebung zum Verbraucherschutz ist häufig (teilweise) europäisch. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Benelux-Ländern selbst und mit Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie Informationen über allgemeine Geschäftsbedingungen, Sprachanforderungen, Datenschutz und Garantiebestimmungen.
Für bestimmte Produkte und Produktgruppen, z. B. Lebensmittel, Alkohol und Feuerwerkskörper, können die Rechtsvorschriften in den Benelux-Ländern und in Nordrhein-Westfalen voneinander abweichen.
Suchen Sie Informationen über Anforderungen an Industrieabfälle, Abfallentsorgung und Recycling? Hier finden Sie Informationen in den Benelux-Ländern, den belgischen Regionen und für Nordrhein-Westfalen.
Die Verkaufsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen unterscheiden sich zwischen den Benelux-Ländern und Nordrhein-Westfalen, z. B. in Bezug auf Preisnachlassfristen und Werbung. Lesen Sie hier mehr über solche Bedingungen.
Wollen Sie mit Ihrem Webshop in den Benelux-Markt oder in den nordrhein-westfälischen Markt einsteigen? Für den elektronischen Handel gelten oft spezifische und unterschiedliche Vorschriften. Hier finden Sie Informationen zu wichtigen Themen wie Websites, Mehrwertsteuer, Lieferung und Gütezeichen.
Sie gründen ein Unternehmen in einem der Benelux-Länder oder in Nordrhein-Westfalen? Es gibt verschiedene Programme und Subventionen, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier sind einige Websites.
Nützliche Adressen und Anlaufstellen für weitere Informationen finden Sie hier. Dazu gehören Regierungsstellen und Agenturen sowie Branchen- und Arbeitgeberorganisationen.
Vorübergehende grenzüberschreitende Entsendung von Personal
Die vorübergehende grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der Benelux-Staaten und Nordrhein-Westfalens (NRW) ist weitgehend durch eine europäische Verordnung geregelt. Die Benelux-Staaten und NRW/Deutschland verfügen über Informationen zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern.
Belgien:
Vorübergehende Entsendung von Personal (staatlich)
Niederlande:
Vorübergehende Entsendung von Personal (staatlich)
Vorübergehende Entsendung von Personal (Englisch, staatlich)
Luxemburg:
Zeitweilige Entsendung von Personal (Englisch, staatlich)
Nordrhein-Westfalen:
Vorübergehende Entsendung von Personal (Bund)