MWSt
Wenn Sie über Ihren Online-Shop Waren an Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer im Land des Verbrauchers in Rechnung stellen, es sei denn, Ihr jährlicher Gesamtumsatz liegt unter einem bestimmten Schwellenwert. Nachstehend finden Sie weitere Informationen zur Mehrwertsteuer bei Lieferungen ins Ausland.
Hinweis: Die nachstehenden Links enthalten Informationen aus der Sicht des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer, z. B. zur Beantragung einer Mehrwertsteuernummer oder einer Erklärung, finden Sie im Bereich "Steuern und Abgaben".
Belgien:
Mehrwertsteuer auf Lieferungen an Verbraucher im Ausland (Unternehmensverband)
Niederlande:
Mehrwertsteuer auf Lieferungen an Verbraucher im Ausland (staatlich)
Mehrwertsteuer auf Lieferungen an Verbraucher im Ausland (Englisch, staatlich)
Luxemburg:
Mehrwertsteuer auf Lieferungen an Verbraucher im Ausland (Englisch, staatlich)
Nordrhein-Westfalen:
Allgemeine Informationen (Brachenverband)
MwSt bei Lieferung an Verbraucher in die EU (Handelskammer)
MwSt bei Lieferung mittels E-Commerce (Handelskammer)
Partner
Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.
Belgien
SPF Economie
Brussels Hoofdstedelijk Gewest
1819 Brussels
Hub Brussels
Flanders Innovation & Entrepreneurship
Wallonie économie SPW
Comeos
Unizo
Niederlande
Netherlands Enterprise Agency
Business.gov.nl
Thuiswinkel.org
Luxemburg
Ministère de la Digitalisation
Guichet
CLC
House of entrepreneurship
Nordrhein-Westfalen