Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Zeitraum für Schlussverkauf

In Belgien und Luxemburg gibt es bestimmte Regeln für Sonderangebote (Schlussverkauf). Außerhalb dieser Zeiträume können Ermäßigungen gewährt werden, für die jedoch besondere Regeln gelten. In den Niederlanden gibt es keine besonderen Vorschriften über die Fristen für Sonderangebote.

Belgien:
Allgemeine Informationen über Verkäufe und Verkaufsformen (staatlich)
Allgemeine Informationen Schlussverkauf (staatlich)

Niederlande
In den Niederlanden gibt es keine besonderen Vorschriften über die Fristen für Sonderangebote.

Luxemburg:
Allgemein (Englisch, staatlich)

Nordrhein-Westfalen: 
Allgemeine Informationen (Handelskammer)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen