Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Geoblocking

Nach der europäischen Verordnung über „Geoblocking" dürfen Kunden nicht aufgrund ihres Wohnsitzes ungleich behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer inländische und ausländische Kunden gleich behandeln müssen. Nachstehend finden Sie weitere Informationen aus den Benelux-Ländern sowie Nordrhein-Westfalen.

Belgien:
Verkauf an ausländische Kunden (staatlich)

Niederlande:
Verkauf an ausländische Kunden (staatlich)

Luxemburg:
Verkauf an ausländische Kunden (Handelskammer)

Nordrhein-Westfalen: 
Allgemeine Information (Handelskammer)
Verkauf an ausländische Kunden (Bund)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen