Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Die Eintragung Ihres Unternehmens

Die Eintragung Ihres Unternehmens ist obligatorisch. In Belgien erhalten Sie dafür eine Unternehmensnummer, in den Niederlanden eine Handelsregisternummer und in Luxemburg eine RSC-Nummer (Registre de Commerce et des Sociétés). Dies ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen und eine Bestätigung, dass Ihr Unternehmen in dem Land registriert ist. Es wird in der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Regierung verwendet. Außerdem können Sie damit Ihr Unternehmen im jeweiligen Unternehmensregister nachschlagen. In NRW benötigen Sie eine gesonderte Betriebsnummer, wenn Sie Personal anstellen.

Belgien:
Registrierung Ihres Unternehmens (staatlich)

Niederlande:
Hinweis: Wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind, kann die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausreichend sein.
Muss Ihr Unternehmen eine Firmennummer beantragen? (Englisch, staatlich) 
Eintragung Ihres Unternehmens (staatlich)

Luxemburg:
Allgemeine Informationen zur Eintragung Ihres Unternehmens (englischsprachig, staatlich)
Eintragung Ihres Unternehmens (englischsprachig, staatlich)
Hinweis: Wenn Sie Ihr Unternehmen elektronisch registrieren möchten, benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen luxemburgischen Personalausweis.

Nordrein-Westfalen
Der Start Ihres Unternehmens und die Lizenzierung (Landesregierung NRW)
Registrierung Ihres Unternehmens (Landesregierung NRW)
Online-Anmeldung Ihres Unternehmens NRW (Handelskammer)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen