Erforderliche Genehmigungen zur Gründung Ihres Unternehmens
Je nach Art des Unternehmens, das Sie besitzen oder gründen, müssen Sie möglicherweise Genehmigungen für die Gründung, Eröffnung und den Betrieb des Unternehmens beantragen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Genehmigungen, die in den verschiedenen Ländern, den belgischen Regionen oder in Nordrhein-Westfalen erforderlich sein können.
Belgien:
Brüssel
Übersicht der Genehmigungen (staatlich)
Baugenehmigung (staatlich)
Flandern
Übersicht der Genehmigungen (staatlich)
Anleitung und Beratung (staatlich)
Wallonien
Überblick über Genehmigungen im Bereich der Raumordnung und Stadtplanung (französischsprachig, staatlich)
Niederlande:
Überblick über Genehmigungen und Verpflichtungen (staatlich)
Niederlassung von Unternehmen (staatlich)
Niederlassung von Unternehmen (englischsprachig, staatlich)
Einzelhandelsspezifische Gesetze und Vorschriften (staatlich)
Luxemburg:
Antrag auf Niederlassungsgenehmigung (auf Englisch, staatlich)
Nordrhein-Westfalen:
Gründung einer Zweigniederlassung Ihres Unternehmens (Handelskammer)
Versicherungen (Landesregierung NRW)
Genehmigung- und Steuerkompass für Unternehmen (Handelskammer)
Partner
Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.
Belgien
SPF Economie
Brussels Hoofdstedelijk Gewest
1819 Brussels
Hub Brussels
Flanders Innovation & Entrepreneurship
Wallonie économie SPW
Comeos
Unizo
Niederlande
Netherlands Enterprise Agency
Business.gov.nl
Thuiswinkel.org
Luxemburg
Ministère de la Digitalisation
Guichet
CLC
House of entrepreneurship
Nordrhein-Westfalen