Zugang zu Berufen
Um ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie je nach Land oder Region bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus können bestimmte Berufe geschützt werden. Sie dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen verfügen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen in den Benelux-Ländern und Nordrhein-Westfalen.
Belgien:
Grundkenntnisse der Unternehmensführung und Zugang zu Berufen (staatlich)
Übersicht der reglementierten Berufe (staatlich)
Brüssel
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft (staatlich)
Zugang zu Berufen (staatlich)
Flandern
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft (staatlich)
Zugang zum Beruf (staatlich)
Wallonien
Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft (französischsprachig, staatlich)
Zugang zum Beruf (französischsprachig, staatlich)
Niederlande:
Grundkenntnisse der Unternehmensführung und Zugang zum Beruf (staatlich)
Grundlegende Kenntnisse der Unternehmensführung und Zugang zum Beruf (englischsprachig, staatlich)
Luxemburg:
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft (staatlich)
Zugang zu Berufen (staatlich)
Nordrhein-Westfalen
Informationsportal Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Bund)
Informationsportal Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Landesregierung NRW)
Übersicht der reglementierten Berufe (Bund)
Allgemeines Wirtschaftsrecht (Handelskammer)
Partner
Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.
Belgien
SPF Economie
Brussels Hoofdstedelijk Gewest
1819 Brussels
Hub Brussels
Flanders Innovation & Entrepreneurship
Wallonie économie SPW
Comeos
Unizo
Niederlande
Netherlands Enterprise Agency
Business.gov.nl
Thuiswinkel.org
Luxemburg
Ministère de la Digitalisation
Guichet
CLC
House of entrepreneurship
Nordrhein-Westfalen