Gewerbliche Vermietung
Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsräume mieten wollen, gelten in den Benelux-Ländern, in Nordrhein-Westfalen und manchmal auch in den belgischen Regionen besondere Vorschriften. Zum Beispiel über die Dauer und die Erneuerung des Vertrages. Darüber hinaus gelten in Belgien gesonderte Vorschriften für die Eröffnung eines vorübergehenden Geschäfts (Pop-up-Shop).
Belgien:
Brüssel
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Pop-up Shop (staatlich)
Suche nach Geschäftsräumen (staatlich)
Flandern
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Pop-up Shop (wichtige Punkte bei der Gründung, staatlich)
Pop-up Shop (Eintragung des Mietvertrages, staatlich)
Wallonien
Pop-up Shop (staatlich)
Niederlande:
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Gewerbliche Vermietung (auf Englisch, staatlich)
Luxemburg:
Gewerbliche Vermietung (auf Französisch, staatlich)
Nordrhein-Westfalen:
Gewerbemietrecht (Handelskammer)
Gewerbliches Mietniveau NRW (Handelskammer)
Partner
Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.
Belgien
SPF Economie
Brussels Hoofdstedelijk Gewest
1819 Brussels
Hub Brussels
Flanders Innovation & Entrepreneurship
Wallonie économie SPW
Comeos
Unizo
Niederlande
Netherlands Enterprise Agency
Business.gov.nl
Thuiswinkel.org
Luxemburg
Ministère de la Digitalisation
Guichet
CLC
House of entrepreneurship
Nordrhein-Westfalen