Infopunkt Einzelhandel Benelux/Nordrhein-Westfalen

Gewerbliche Vermietung

Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsräume mieten wollen, gelten in den Benelux-Ländern, in Nordrhein-Westfalen und manchmal auch in den belgischen Regionen besondere Vorschriften. Zum Beispiel über die Dauer und die Erneuerung des Vertrages. Darüber hinaus gelten in Belgien gesonderte Vorschriften für die Eröffnung eines vorübergehenden Geschäfts (Pop-up-Shop). 

Belgien:
Brüssel
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Pop-up Shop (staatlich)
Suche nach Geschäftsräumen (staatlich)
Flandern
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Pop-up Shop (wichtige Punkte bei der Gründung, staatlich)
Pop-up Shop (Eintragung des Mietvertrages, staatlich)
Wallonien
Pop-up Shop (staatlich)

Niederlande:
Gewerbliche Vermietung (staatlich)
Gewerbliche Vermietung (auf Englisch, staatlich)

Luxemburg:
Gewerbliche Vermietung (auf Französisch, staatlich)

Nordrhein-Westfalen:
Gewerbemietrecht (Handelskammer)
Gewerbliches Mietniveau NRW (Handelskammer)

Partner

Diese Informationsstelle wurde in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von Ministerien und Agenturen der Benelux-Länder, belgischen Regionen und Nordrhein-Westfalen sowie von Einzelhandelsverbänden aus diesen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Partner finden Sie hier.

Belgien

Niederlande

Luxemburg

Nordrhein-Westfalen